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Zu den Aufgaben der Arbeitsmediziner gehören:
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Beratung des Arbeitgebers und der mit dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befaßten Personen im Unternehmen.
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Untersuchung der Arbeitnehmer, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten,
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Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit die Arbeitsstätte in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der für den Arbeitsschutz und der Unfallverhütung zuständigen Person mitzuteilen.
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Hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren. Mitwirken bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in "Erster Hilfe" und des medizinischen Hilfspersonals.
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